Riester-Reform
Riester-Reform: Alle Eckpunkte des Altersvorsorgereformgesetzes
Von Philipp Oelmann · Stand:
Kurz gesagt
Die Riester-Reform heißt offiziell Altersvorsorgereformgesetz. Sie wurde im Frühjahr 2026 beschlossen und gilt ab 1. Januar 2027. Kern ist das neue, staatlich geförderte Altersvorsorgedepot ohne Garantiezwang, eine einfachere Zulage von bis zu 540 Euro im Jahr, bis zu 300 Euro je Kind, ein Kostendeckel beim Standardprodukt und erstmals Förderung für Selbstständige.
Warum Riester reformiert wurde
Die Riester-Rente galt als zu teuer, zu kompliziert und wegen der Pflicht zur 100-Prozent-Beitragsgarantie als renditeschwach. Die Zahl der Verträge stagnierte seit Jahren.
Die Reform setzt genau dort an: Statt Garantiepflicht gibt es Wahlfreiheit, statt prozentualer Mindesteigenbeiträge eine einfache Zulagenstaffel und für das Standardprodukt eine Kostenobergrenze.
Zeitplan der Reform
- 27. März 2026: Beschluss im Bundestag
- 8. Mai 2026: Zustimmung des Bundesrats, anschließend Verkündung
- 1. Januar 2027: Start der neuen Produkte und der neuen Förderung
- Frühstart-Rente für Kinder: separates Gesetz, am 16. Oktober 2026 vom Bundestag beschlossen, Bundesrat steht noch aus
Die neuen Produktarten
Gefördert werden künftig verschiedene zertifizierte Produktarten:
- Altersvorsorgedepot ohne Garantie: Anlage in Fonds und ETFs, höchste Renditechance.
- Standarddepot: einfaches Produkt mit meist nur zwei vorgegebenen Bausteinen (z. B. Aktien-ETF und Anleihen-ETF) und Kostendeckel von maximal 1,0 Prozent Effektivkosten.
- Garantieprodukte: 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge zu Rentenbeginn garantiert.
Die neue Förderung
Grundzulage: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag, 25 Cent je Euro auf weitere 1.440 Euro, maximal 540 Euro pro Jahr bei 1.800 Euro Eigenbeitrag.
Kinderzulage: 1 Euro je eingezahltem Euro bis 300 Euro, also bis zu 300 Euro je Kind und Jahr. Dazu ein einmaliger Bonus von 200 Euro für alle, die vor dem 25. Geburtstag starten.
Neu förderberechtigt sind Selbstständige und Gewerbetreibende, die bisher bei Riester weitgehend außen vor waren.
Auszahlung im Alter
Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 Jahren. Möglich ist eine lebenslange Leibrente oder ein Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft. Zusätzlich darf zu Beginn einmalig ein Teil von bis zu 30 Prozent entnommen werden.
Wie bei Riester gilt die nachgelagerte Besteuerung: Die Auszahlungen im Alter werden versteuert, in der Ansparphase bleiben Erträge im Depot steuerfrei.
Zulagen-Tabelle: Förderung pro Jahr
Staatliche Zulagen je nach monatlichem Eigenbeitrag und Kinderzahl (ohne einmaligen Startbonus).
| Eigenbeitrag / Monat | Grundzulage / Jahr | mit 1 Kind | mit 2 Kindern |
|---|---|---|---|
| 25 € | 150 € | 450 € | 750 € |
| 50 € | 240 € | 540 € | 840 € |
| 100 € | 390 € | 690 € | 990 € |
| 150 € | 540 € | 840 € | 1.140 € |
| 200 € | 540 € | 840 € | 1.140 € |
Ihr nächster Schritt
Rechnen Sie Ihren möglichen Depotwert mit Förderung selbst aus, oder sprechen Sie kurz mit mir.
Häufige Fragen
Ist die Riester-Reform schon beschlossen?
Ja. Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Die neuen Produkte starten am 1. Januar 2027.
Was ist der Unterschied zwischen Riester und Altersvorsorgedepot?
Riester-Verträge mussten die eingezahlten Beiträge zu 100 Prozent garantieren, was die Rendite stark begrenzt hat. Das Altersvorsorgedepot verzichtet auf diese Garantie und investiert in Fonds und ETFs. Außerdem ist die Förderung einfacher und auch für Selbstständige zugänglich.
Gibt es einen Kostendeckel?
Ja, für das Standarddepot gilt eine Obergrenze von 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr. Andere Produkte sind nicht gedeckelt, müssen ihre Kosten aber transparent ausweisen.
Ab welchem Alter wird ausgezahlt?
Frühestens ab 65 Jahren, als lebenslange Rente oder als Auszahlungsplan bis mindestens 85, mit der Option, einmalig bis zu 30 Prozent zu entnehmen.
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Quellen
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