Glossar
Altersvorsorgedepot einfach erklärt: alle Begriffe
37 Begriffe rund um Altersvorsorgedepot, Förderung, Riester und gesetzliche Rente, nach Themen sortiert. Bei den wichtigsten gibt es einen ausführlichen Artikel mit Beispiel und Quellen. Stand: Oktober 2026.
Ausführlich erklärt
- Altersvorsorge-EigenheimbetragEigenheim
- AltersvorsorgedepotGrundlagen
- AuszahlungsplanAuszahlung & Regeln
- EffektivkostenKosten
- Förderschädliche VerwendungAuszahlung & Regeln
- GrundzulageFörderung & Steuern
- GünstigerprüfungFörderung & Steuern
- KaufkraftAnlage & Strategie
- KinderzulageFörderung & Steuern
- Nachgelagerte BesteuerungFörderung & Steuern
- OnlinebrokerGrundlagen
- RentenlückeGesetzliche Rente
- StandarddepotAnlage & Strategie
Grundlagen
- Altersvorsorgedepot
- Staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge, das ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente im Neugeschäft ablöst. Angelegt wird in Fonds und ETFs, ohne Pflicht zur Beitragsgarantie. Ausgezahlt wird frühestens ab 65. Ausführlich erklärt →
- Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO)
- Gewerbeerlaubnis für die Vermittlung von und Beratung zu Fonds und ähnlichen Anlagen, eingetragen im öffentlichen Vermittlerregister. Die Erlaubnis setzt einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung voraus. Meine Registrierung →
- Frühstart-Rente
- Staatliche Zahlung von 10 € pro Monat für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren in ein eigenes Vorsorgedepot. Vom Bundestag am 16. Oktober 2026 beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Geplanter Start: 1. Januar 2027. Frühstart-Rente mit Rechner →
- Onlinebroker
- Anbieter, bei dem Sie ein Depot selbst per App oder Website eröffnen und verwalten, ohne Beratung. Für das Altersvorsorgedepot oft günstig und schnell, die Entscheidungen treffen Sie allein. Ausführlich erklärt →
Förderung & Steuern
- Grundzulage
- Staatliche Zulage auf das Altersvorsorgedepot: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr und 25 Cent je Euro auf weitere 1.440 €. Maximal 540 € pro Jahr bei 1.800 € Eigenbeitrag (150 € im Monat). Ausführlich erklärt →
- Günstigerprüfung
- Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug mehr bringt als die Zulage. Ist die Steuerersparnis höher, wird die Differenz erstattet. Das lohnt sich vor allem bei höherem Einkommen. Ausführlich erklärt →
- Kinderzulage
- Zusätzliche Zulage für jedes kindergeldberechtigte Kind: 1 € je eingezahltem Euro, höchstens 300 € pro Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage gibt es also schon ab 25 € Eigenbeitrag im Monat. Ausführlich erklärt →
- Nachgelagerte Besteuerung
- In der Ansparphase bleiben Erträge steuerfrei, versteuert werden erst die Auszahlungen im Alter, mit dem dann meist niedrigeren persönlichen Steuersatz. Ausführlich erklärt →
- Sonderausgabenabzug
- Beiträge zum Altersvorsorgedepot können bis 1.800 € im Jahr zuzüglich der Zulagen in der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden. Grundlage für die Günstigerprüfung.
- Startbonus
- Einmalige Zulage von 200 €, wenn der Vertrag vor dem 25. Geburtstag beginnt (früher Berufseinsteigerbonus).
- Vorabpauschale
- Jährliche Mindestbesteuerung von Fonds in einem normalen Depot. Im Altersvorsorgedepot fällt sie in der Ansparphase nicht an.
- Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)
- Behörde bei der Deutschen Rentenversicherung, die die Zulagen berechnet und auf den Vertrag überweist. Den Antrag stellt in der Regel der Anbieter.
Anlage & Strategie
- ETF
- Exchange Traded Fund: ein börsengehandelter Fonds, der einen Index nachbildet, zum Beispiel den Weltaktienmarkt. ETFs streuen breit und haben meist niedrige laufende Kosten. Im Altersvorsorgedepot sind sie ein typischer Baustein.
- Garantieprodukt
- Neben dem Altersvorsorgedepot werden auch Produkte mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie gefördert. Die Garantie gibt Sicherheit, kostet aber Rendite.
- Kaufkraft
- Was Geld tatsächlich wert ist. Bei 2 % Inflation sind 1.000 € in 35 Jahren nur noch etwa so viel wert wie 500 € heute, deshalb rechnen unsere Rechner in heutiger Kaufkraft. Ausführlich erklärt →
- Rendite nach Kosten
- Was nach Abzug aller Kosten übrig bleibt. Faustregel: Rendite vor Kosten minus Effektivkosten. Für Rechnungen und Vergleiche immer diese Zahl nehmen. Altersvorsorgedepot-Rechner →
- Standarddepot
- Einfache Variante des Altersvorsorgedepots mit meist zwei vom Anbieter vorgegebenen Bausteinen (z. B. Aktien-ETF und Anleihen-ETF) und automatischer Umschichtung vor Rentenbeginn. Die Effektivkosten sind auf höchstens 1,0 % pro Jahr gedeckelt. Ausführlich erklärt →
- Zinseszins
- Erträge werden wieder angelegt und bringen selbst Erträge. Deshalb wirkt eine lange Laufzeit so stark, und deshalb kosten auch kleine Kostenunterschiede über Jahrzehnte viel Geld.
Kosten
- Effektivkosten
- Alle Kosten eines Vorsorgeprodukts zusammen (Fonds, Depot, Verwaltung, Abschluss und Vertrieb), ausgedrückt als Minderung der Rendite in Prozent pro Jahr. Die wichtigste Zahl für den Kostenvergleich; sie steht im Produktinformationsblatt. Ausführlich erklärt →
- Laufende Kosten (TER)
- Jährliche Kosten eines Fonds oder ETFs in Prozent, die direkt im Fondspreis verrechnet werden. Nur ein Teil der Gesamtkosten: Für den Vergleich zählen die Effektivkosten.
- Produktinformationsblatt
- Standardisiertes Blatt, das Sie vor dem Abschluss bekommen. Darin stehen unter anderem die Effektivkosten. Es ist die verbindliche Grundlage für jeden Kostenvergleich.
- Zillmerung
- Verfahren, bei dem Abschlusskosten in den ersten Vertragsjahren verrechnet werden. Beim Altersvorsorgedepot müssen Abschluss- und Vertriebskosten stattdessen gleichmäßig über die gesamte Ansparphase verteilt werden.
Auszahlung & Regeln
- Anbieterwechsel
- Sie können Ihr gefördertes Guthaben zu einem anderen Anbieter übertragen, ohne die Förderung zu verlieren. Die Kosten dafür sind gesetzlich begrenzt.
- Auszahlungsplan
- Auszahlung des angesparten Kapitals in Raten, beim Altersvorsorgedepot mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr. Der noch nicht ausgezahlte Teil bleibt investiert. Ausführlich erklärt →
- Einmalentnahme (30 %)
- Zu Beginn der Auszahlung dürfen beim Altersvorsorgedepot einmalig bis zu 30 % des Kapitals auf einmal entnommen werden.
- Förderschädliche Verwendung
- Wird gefördertes Kapital nicht für die Altersvorsorge verwendet, etwa bei Kündigung oder Auszahlung an Erben, die nicht Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sind –, müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Ausführlich erklärt →
- Leibrente
- Lebenslange monatliche Rente, egal, wie alt Sie werden. Alternative zum Auszahlungsplan.
Eigenheim
- Altersvorsorge-Eigenheimbetrag
- Entnahme aus dem geförderten Vertrag für selbstgenutztes Wohneigentum: Kauf, Bau, Tilgung, barrierereduzierender Umbau oder energetische Sanierung, ab 3.000 € und nur, wenn der Anbieter die Option vorsieht. Ausführlich erklärt →
- Wohnförderkonto
- Rechnerisches Konto, auf dem für Wohneigentum entnommene Beträge erfasst werden. Es wird im Alter nachgelagert versteuert, nach neuem Recht verteilt über fünf Jahre ab Beginn der Auszahlung.
- Wohnungsbauprämie
- Staatliche Prämie beim Bausparen: 10 % auf bis zu 700 € (Alleinstehende) bzw. 1.400 € (Paare) Sparbeitrag pro Jahr, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 35.000 € bzw. 70.000 €. Immobilienrechner →
Riester
- Bestandsschutz
- Bestehende Riester-Verträge laufen nach altem Recht und mit der alten Förderung (175 € Grundzulage) unverändert weiter, solange Sie nicht wechseln.
- Riester-Rente
- Bisherige staatlich geförderte private Altersvorsorge mit 100-%-Beitragsgarantie. Ab 2027 keine Neuabschlüsse mehr; bestehende Verträge haben Bestandsschutz und können unwiderruflich in die neue Förderung wechseln. Riester-Rente 2027 & Vergleichsrechner →
Gesetzliche Rente
- Aktueller Rentenwert
- Monatliche Rente für einen Entgeltpunkt. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er 42,52 €.
- Besteuerungsanteil
- Der Teil der gesetzlichen Rente, der einkommensteuerpflichtig ist. Er hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab: 84 % bei Rentenbeginn 2026, danach jedes Jahr 0,5 Prozentpunkte mehr bis 100 % ab 2058.
- Entgeltpunkte
- Rentenpunkte, die Sie jedes Jahr sammeln: Wer genau das Durchschnittsentgelt verdient, erhält einen Punkt pro Jahr.
- Rentenlücke
- Differenz zwischen dem Einkommen, das Sie im Alter brauchen, und der gesetzlichen Rente nach Abzügen. Aussagekräftig wird sie erst nach Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung und in heutiger Kaufkraft. Ausführlich erklärt →
- Rentenniveau
- Verhältnis der gesetzlichen Bruttorente zum Arbeitseinkommen. In unseren Rechnern als vorsichtige Annahme mit 43 % des heutigen Bruttos angesetzt.
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