justAVD – Philipp Oelmann

Glossar

Altersvorsorgedepot einfach erklärt: alle Begriffe

37 Begriffe rund um Altersvorsorgedepot, Förderung, Riester und gesetzliche Rente, nach Themen sortiert. Bei den wichtigsten gibt es einen ausführlichen Artikel mit Beispiel und Quellen. Stand: Oktober 2026.

Ausführlich erklärt

Grundlagen

Altersvorsorgedepot
Staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge, das ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente im Neugeschäft ablöst. Angelegt wird in Fonds und ETFs, ohne Pflicht zur Beitragsgarantie. Ausgezahlt wird frühestens ab 65. Ausführlich erklärt →
Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO)
Gewerbeerlaubnis für die Vermittlung von und Beratung zu Fonds und ähnlichen Anlagen, eingetragen im öffentlichen Vermittlerregister. Die Erlaubnis setzt einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung voraus. Meine Registrierung →
Frühstart-Rente
Staatliche Zahlung von 10 € pro Monat für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren in ein eigenes Vorsorgedepot. Vom Bundestag am 16. Oktober 2026 beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Geplanter Start: 1. Januar 2027. Frühstart-Rente mit Rechner →
Onlinebroker
Anbieter, bei dem Sie ein Depot selbst per App oder Website eröffnen und verwalten, ohne Beratung. Für das Altersvorsorgedepot oft günstig und schnell, die Entscheidungen treffen Sie allein. Ausführlich erklärt →

Förderung & Steuern

Grundzulage
Staatliche Zulage auf das Altersvorsorgedepot: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr und 25 Cent je Euro auf weitere 1.440 €. Maximal 540 € pro Jahr bei 1.800 € Eigenbeitrag (150 € im Monat). Ausführlich erklärt →
Günstigerprüfung
Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug mehr bringt als die Zulage. Ist die Steuerersparnis höher, wird die Differenz erstattet. Das lohnt sich vor allem bei höherem Einkommen. Ausführlich erklärt →
Kinderzulage
Zusätzliche Zulage für jedes kindergeldberechtigte Kind: 1 € je eingezahltem Euro, höchstens 300 € pro Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage gibt es also schon ab 25 € Eigenbeitrag im Monat. Ausführlich erklärt →
Nachgelagerte Besteuerung
In der Ansparphase bleiben Erträge steuerfrei, versteuert werden erst die Auszahlungen im Alter, mit dem dann meist niedrigeren persönlichen Steuersatz. Ausführlich erklärt →
Sonderausgabenabzug
Beiträge zum Altersvorsorgedepot können bis 1.800 € im Jahr zuzüglich der Zulagen in der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden. Grundlage für die Günstigerprüfung.
Startbonus
Einmalige Zulage von 200 €, wenn der Vertrag vor dem 25. Geburtstag beginnt (früher Berufseinsteigerbonus).
Vorabpauschale
Jährliche Mindestbesteuerung von Fonds in einem normalen Depot. Im Altersvorsorgedepot fällt sie in der Ansparphase nicht an.
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)
Behörde bei der Deutschen Rentenversicherung, die die Zulagen berechnet und auf den Vertrag überweist. Den Antrag stellt in der Regel der Anbieter.

Anlage & Strategie

ETF
Exchange Traded Fund: ein börsengehandelter Fonds, der einen Index nachbildet, zum Beispiel den Weltaktienmarkt. ETFs streuen breit und haben meist niedrige laufende Kosten. Im Altersvorsorgedepot sind sie ein typischer Baustein.
Garantieprodukt
Neben dem Altersvorsorgedepot werden auch Produkte mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie gefördert. Die Garantie gibt Sicherheit, kostet aber Rendite.
Kaufkraft
Was Geld tatsächlich wert ist. Bei 2 % Inflation sind 1.000 € in 35 Jahren nur noch etwa so viel wert wie 500 € heute, deshalb rechnen unsere Rechner in heutiger Kaufkraft. Ausführlich erklärt →
Rendite nach Kosten
Was nach Abzug aller Kosten übrig bleibt. Faustregel: Rendite vor Kosten minus Effektivkosten. Für Rechnungen und Vergleiche immer diese Zahl nehmen. Altersvorsorgedepot-Rechner →
Standarddepot
Einfache Variante des Altersvorsorgedepots mit meist zwei vom Anbieter vorgegebenen Bausteinen (z. B. Aktien-ETF und Anleihen-ETF) und automatischer Umschichtung vor Rentenbeginn. Die Effektivkosten sind auf höchstens 1,0 % pro Jahr gedeckelt. Ausführlich erklärt →
Zinseszins
Erträge werden wieder angelegt und bringen selbst Erträge. Deshalb wirkt eine lange Laufzeit so stark, und deshalb kosten auch kleine Kostenunterschiede über Jahrzehnte viel Geld.

Kosten

Effektivkosten
Alle Kosten eines Vorsorgeprodukts zusammen (Fonds, Depot, Verwaltung, Abschluss und Vertrieb), ausgedrückt als Minderung der Rendite in Prozent pro Jahr. Die wichtigste Zahl für den Kostenvergleich; sie steht im Produktinformationsblatt. Ausführlich erklärt →
Laufende Kosten (TER)
Jährliche Kosten eines Fonds oder ETFs in Prozent, die direkt im Fondspreis verrechnet werden. Nur ein Teil der Gesamtkosten: Für den Vergleich zählen die Effektivkosten.
Produktinformationsblatt
Standardisiertes Blatt, das Sie vor dem Abschluss bekommen. Darin stehen unter anderem die Effektivkosten. Es ist die verbindliche Grundlage für jeden Kostenvergleich.
Zillmerung
Verfahren, bei dem Abschlusskosten in den ersten Vertragsjahren verrechnet werden. Beim Altersvorsorgedepot müssen Abschluss- und Vertriebskosten stattdessen gleichmäßig über die gesamte Ansparphase verteilt werden.

Auszahlung & Regeln

Anbieterwechsel
Sie können Ihr gefördertes Guthaben zu einem anderen Anbieter übertragen, ohne die Förderung zu verlieren. Die Kosten dafür sind gesetzlich begrenzt.
Auszahlungsplan
Auszahlung des angesparten Kapitals in Raten, beim Altersvorsorgedepot mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr. Der noch nicht ausgezahlte Teil bleibt investiert. Ausführlich erklärt →
Einmalentnahme (30 %)
Zu Beginn der Auszahlung dürfen beim Altersvorsorgedepot einmalig bis zu 30 % des Kapitals auf einmal entnommen werden.
Förderschädliche Verwendung
Wird gefördertes Kapital nicht für die Altersvorsorge verwendet, etwa bei Kündigung oder Auszahlung an Erben, die nicht Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sind –, müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Ausführlich erklärt →
Leibrente
Lebenslange monatliche Rente, egal, wie alt Sie werden. Alternative zum Auszahlungsplan.

Eigenheim

Altersvorsorge-Eigenheimbetrag
Entnahme aus dem geförderten Vertrag für selbstgenutztes Wohneigentum: Kauf, Bau, Tilgung, barrierereduzierender Umbau oder energetische Sanierung, ab 3.000 € und nur, wenn der Anbieter die Option vorsieht. Ausführlich erklärt →
Wohnförderkonto
Rechnerisches Konto, auf dem für Wohneigentum entnommene Beträge erfasst werden. Es wird im Alter nachgelagert versteuert, nach neuem Recht verteilt über fünf Jahre ab Beginn der Auszahlung.
Wohnungsbauprämie
Staatliche Prämie beim Bausparen: 10 % auf bis zu 700 € (Alleinstehende) bzw. 1.400 € (Paare) Sparbeitrag pro Jahr, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 35.000 € bzw. 70.000 €. Immobilienrechner →

Riester

Bestandsschutz
Bestehende Riester-Verträge laufen nach altem Recht und mit der alten Förderung (175 € Grundzulage) unverändert weiter, solange Sie nicht wechseln.
Riester-Rente
Bisherige staatlich geförderte private Altersvorsorge mit 100-%-Beitragsgarantie. Ab 2027 keine Neuabschlüsse mehr; bestehende Verträge haben Bestandsschutz und können unwiderruflich in die neue Förderung wechseln. Riester-Rente 2027 & Vergleichsrechner →

Gesetzliche Rente

Aktueller Rentenwert
Monatliche Rente für einen Entgeltpunkt. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er 42,52 €.
Besteuerungsanteil
Der Teil der gesetzlichen Rente, der einkommensteuerpflichtig ist. Er hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab: 84 % bei Rentenbeginn 2026, danach jedes Jahr 0,5 Prozentpunkte mehr bis 100 % ab 2058.
Entgeltpunkte
Rentenpunkte, die Sie jedes Jahr sammeln: Wer genau das Durchschnittsentgelt verdient, erhält einen Punkt pro Jahr.
Rentenlücke
Differenz zwischen dem Einkommen, das Sie im Alter brauchen, und der gesetzlichen Rente nach Abzügen. Aussagekräftig wird sie erst nach Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung und in heutiger Kaufkraft. Ausführlich erklärt →
Rentenniveau
Verhältnis der gesetzlichen Bruttorente zum Arbeitseinkommen. In unseren Rechnern als vorsichtige Annahme mit 43 % des heutigen Bruttos angesetzt.

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