Wie wird das Altersvorsorgedepot ausgezahlt?
Von Philipp Oelmann · Zuletzt geprüft:
Kurz gesagt
Auszahlung des angesparten Kapitals in Raten, beim Altersvorsorgedepot mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr. Der noch nicht ausgezahlte Teil bleibt investiert.
Die Möglichkeiten
Frühestens ab 65 beginnt die Auszahlung. Dann haben Sie im Wesentlichen zwei Wege:
- Auszahlungsplan: Sie bekommen monatliche Raten mindestens bis zum 85. Geburtstag. Was noch nicht ausgezahlt ist, bleibt angelegt.
- Lebenslange Rente: Sie bekommen eine feste Rente, egal wie alt Sie werden. Dafür ist das Kapital weg, wenn Sie früh sterben.
- Zu Beginn dürfen Sie zusätzlich bis zu 30 % des Kapitals auf einmal entnehmen.
Was Sie vorher prüfen sollten
Nicht jeder Anbieter bietet beides selbst an. Wer sicher bis ans Lebensende versorgt sein will, sollte schon beim Abschluss wissen, ob und wie der Anbieter eine lebenslange Rente ermöglicht.
Beispiel: 100.000 € mit 67
Ausgezahlt bis 85, also 18 Jahre, bei 3 % Rendite auf das restliche Kapital: rund 600 € im Monat, vor Steuern.
Meine Rechner rechnen vorsichtiger mit 22 Jahren Auszahlung, weil viele Menschen heute älter als 85 werden.
Was feststeht
- Auszahlung frühestens ab 65
- Auszahlungsplan mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr oder lebenslange Rente
- Einmalige Entnahme von bis zu 30 % zu Beginn
Annahme & meine Einschätzung
- Die 3 % Rendite in der Auszahlphase sind eine Annahme. Wie viel Aktienanteil im Alter sinnvoll ist, hängt davon ab, was Sie sonst noch haben.
Ihr nächster Schritt
Verwandte Begriffe
- LeibrenteLebenslange monatliche Rente, egal, wie alt Sie werden. Alternative zum Auszahlungsplan.
- Einmalentnahme (30 %)Zu Beginn der Auszahlung dürfen beim Altersvorsorgedepot einmalig bis zu 30 % des Kapitals auf einmal entnommen werden.
- Nachgelagerte BesteuerungIn der Ansparphase bleiben Erträge steuerfrei, versteuert werden erst die Auszahlungen im Alter, mit dem dann meist niedrigeren persönlichen Steuersatz.
- Förderschädliche VerwendungWird gefördertes Kapital nicht für die Altersvorsorge verwendet, etwa bei Kündigung oder Auszahlung an Erben, die nicht Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sind –, müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.
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Quellen
- Bundesregierung: Private Altersvorsorge reformiert
- Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorgereformgesetz
Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz; Details können sich durch Verwaltungsvorgaben noch ändern.
