justAVD – Philipp Oelmann

Auszahlung

Altersvorsorgedepot-Auszahlung: So kommst du später an dein Geld

Von Philipp Oelmann · Stand:

Kurz gesagt

Ausgezahlt wird frühestens ab 65. Du wählst zwischen lebenslanger Rente und Auszahlungsplan bis mindestens 85 und kannst zum Start einmalig bis zu 30 % entnehmen. Stirbst du vorher, kann dein Ehepartner das Geld ohne Förderverlust übernehmen. Bei anderen Erben und bei einer Kündigung müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.

Deine Optionen ab 65

  • Auszahlungsplan: Du bekommst monatlich Geld, mindestens bis zu deinem 85. Geburtstag. Der Rest bleibt investiert.
  • Lebenslange Rente: Du bekommst bis an dein Lebensende eine feste Rente, egal wie alt du wirst.
  • Einmalentnahme: Zu Beginn darfst du bis zu 30 % auf einmal mitnehmen.
  • Wechsel: Ein Wechsel zwischen Auszahlungsplan und Leibrente ist möglich.

Was passiert, wenn ich vorher sterbe?

Das Guthaben ist nicht weg, es geht an deine Erben. Aber: Nur wenn dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner das Geld in einen eigenen Altersvorsorgevertrag überträgt, bleibt die Förderung erhalten.

Bei allen anderen Erben, also Kindern, Geschwistern, Eltern oder unverheirateten Partnern, gilt die Auszahlung als förderschädlich. Dann werden Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert, der Rest wird ausgezahlt und versteuert. Für unverheiratete Paare ist das ein Punkt, den man kennen sollte.

Und wenn ich vorher kündigen will?

Kündigen geht, ist aber teuer: Wie beim Erbfall müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Besser ist fast immer ein Anbieterwechsel oder eine Beitragspause, dann bleibt die Förderung erhalten.

Dein nächster Schritt

Rechne deinen möglichen Depotwert mit Förderung selbst aus, oder lass uns kurz sprechen.

Häufige Fragen

Kann ich mir das ganze Altersvorsorgedepot auf einmal auszahlen lassen?

Nein. Einmalig sind bis zu 30 % zu Rentenbeginn möglich, der Rest wird als Rente oder Auszahlungsplan ausgezahlt.

Kann ich früher als mit 65 an das Geld?

Nicht ohne die Förderung zu verlieren. Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65.

Weiterlesen

Quellen

Noch eine Frage? Fragen Sie Claude.

Claude ist ein KI-Assistent. Ihre Frage wird mit dem Hinweis auf die Inhalte dieser Seite bei Claude geöffnet. Für Ihre persönliche Situation ersetzt das kein Gespräch.

Öffnet claude.ai (Anbieter: Anthropic) in einem neuen Fenster. Dort gelten die Datenschutzhinweise von Anthropic. Geben Sie keine persönlichen Daten ein. KI-Antworten können Fehler enthalten.

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz (Stand Oktober 2026); Details können sich durch Verwaltungsvorgaben noch ändern.