Steuern
Altersvorsorgedepot und Steuern: Was du wirklich wissen musst
Von Philipp Oelmann · Stand:
Kurz gesagt
Beim Einzahlen kannst du bis zu 1.800 € plus Zulagen als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulage, und erstattet dir die Differenz. Während der Ansparphase fallen keine Steuern auf Erträge an. Die Auszahlung im Alter versteuerst du mit deinem persönlichen Steuersatz.
Beim Einzahlen: Zulage oder Steuerersparnis
Du bekommst immer erst die Zulage. In der Steuererklärung kannst du dann deine Beiträge plus Zulage als Sonderausgaben angeben, ohne Kinder bis zu 2.340 €, mit einem Kind 2.640 €, mit zwei Kindern 2.940 €.
Das Finanzamt macht dann die sogenannte Günstigerprüfung: Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, bekommst du die Differenz zurück. Beispiel bei 42 % Grenzsteuersatz: 42 % von 2.340 € sind gut 983 €. Abzüglich der 540 € Zulage gibt es noch 443 € Steuererstattung. Bei einem Steuersatz um die 23 % ist dagegen die Zulage schon das bessere Geschäft.
Während des Sparens: keine Steuer
Das ist ein echter Vorteil gegenüber einem normalen Depot: Kursgewinne, Dividenden und Zinsen bleiben in der Ansparphase steuerfrei. Keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale, keine Steuer beim Umschichten.
Einzahlen kannst du bis zu 6.840 € im Jahr. Gefördert werden davon 1.800 €, steuerfrei wachsen aber auch die Beiträge darüber.
Im Alter: persönlicher Steuersatz
Was aus geförderten Beiträgen stammt, wird bei der Auszahlung voll mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Für die meisten ist der in der Rente deutlich niedriger als im Berufsleben, darauf baut das ganze Prinzip der nachgelagerten Besteuerung.
Für ungeförderte Beiträge gelten mildere Regeln, zum Beispiel wird bei einer lebenslangen Rente nur der Ertragsanteil besteuert. Wie das bei dir konkret aussieht, klärt im Zweifel ein Steuerberater.
Dein nächster Schritt
Rechne deinen möglichen Depotwert mit Förderung selbst aus, oder lass uns kurz sprechen.
Häufige Fragen
Muss ich die Günstigerprüfung beantragen?
Nein. Du gibst die Beiträge in deiner Steuererklärung an, das Finanzamt rechnet dann automatisch.
Zahle ich auf die Zulagen auch Steuern?
Ja, aber erst im Alter: Bei der Auszahlung wird alles versteuert, was aus geförderten Beiträgen und Zulagen entstanden ist.
Weiterlesen
Quellen
Noch eine Frage? Fragen Sie Claude.
Claude ist ein KI-Assistent. Ihre Frage wird mit dem Hinweis auf die Inhalte dieser Seite bei Claude geöffnet. Für Ihre persönliche Situation ersetzt das kein Gespräch.
Öffnet claude.ai (Anbieter: Anthropic) in einem neuen Fenster. Dort gelten die Datenschutzhinweise von Anthropic. Geben Sie keine persönlichen Daten ein. KI-Antworten können Fehler enthalten.
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz (Stand Oktober 2026); Details können sich durch Verwaltungsvorgaben noch ändern.
