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Selbstständige

Altersvorsorgedepot für Selbstständige: endlich mit Förderung

Von Philipp Oelmann · Stand:

Kurz gesagt

Ab 2027 sind Selbstständige und Gewerbetreibende erstmals direkt förderberechtigt, bei Riester waren die meisten außen vor. Sie bekommen dieselben Zulagen wie Angestellte: bis zu 540 € Grundzulage und bis zu 300 € pro Kind. Dazu kommt der Sonderausgabenabzug, der sich bei gutem Einkommen besonders lohnt.

Was sich für Selbstständige ändert

Als Freelancer oder Gründer hattest du bei Riester meist Pech: Gefördert wurde nur, wer rentenversicherungspflichtig war. Mit der Reform ist das vorbei: Ab 2027 sind Selbstständige unmittelbar förderberechtigt und bekommen dieselben Zulagen wie alle anderen.

Gerade für Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht ist das wichtig, weil hier oft gar keine gesetzliche Rente aufgebaut wird. Das Altersvorsorgedepot kann ein Baustein sein, der diese Lücke ein Stück schließt.

Was du als Selbstständiger beachten solltest

  • Schwankendes Einkommen: Beitragspausen sind möglich, ohne dass du die Förderung verlierst.
  • Steuern: Mit gutem Gewinn bringt oft der Sonderausgabenabzug mehr als die Zulage, das Finanzamt prüft das automatisch.
  • Mehr als 1.800 €? Beiträge bis 6.840 € im Jahr wachsen steuerfrei, gefördert werden aber nur 1.800 €.
  • Kein Notgroschen: Das Geld ist bis 65 gebunden. Deinen Puffer für schlechte Monate solltest du woanders halten.

Altersvorsorgedepot oder Rürup?

Für Selbstständige mit hohem Einkommen bleibt die Rürup-Rente (Basisrente) interessant, weil sich dort deutlich höhere Beiträge steuerlich absetzen lassen. Für viele ist eine Kombination sinnvoll: das Altersvorsorgedepot für die Zulagen, Rürup für zusätzliche Steuerersparnis. Das hängt aber stark vom Einzelfall ab.

Dein nächster Schritt

Rechne deinen möglichen Depotwert mit Förderung selbst aus, oder lass uns kurz sprechen.

Häufige Fragen

Bekomme ich als Selbstständiger die volle Zulage?

Ja, Selbstständige erhalten dieselbe Grund- und Kinderzulage wie Angestellte.

Brauche ich einen Nachweis über mein Einkommen?

Die neue Zulage richtet sich nach deinem Eigenbeitrag, nicht nach deinem Einkommen. Für den Sonderausgabenabzug gibst du die Beiträge in deiner Steuererklärung an.

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Quellen

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Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz (Stand Oktober 2026); Details können sich durch Verwaltungsvorgaben noch ändern.