Wie funktioniert die Kinderzulage im Altersvorsorgedepot?
Von Philipp Oelmann · Zuletzt geprüft:
Kurz gesagt
Zusätzliche Zulage für jedes kindergeldberechtigte Kind: 1 € je eingezahltem Euro, höchstens 300 € pro Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage gibt es also schon ab 25 € Eigenbeitrag im Monat.
Wie das funktioniert
Für jedes Kind, für das Sie Kindergeld bekommen, legt der Staat zusätzlich etwas in Ihr Depot: für jeden Euro, den Sie einzahlen, einen Euro, bis 300 € pro Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage haben Sie also schon mit 25 € im Monat.
Worauf Eltern achten sollten
Die Kinderzulage gibt es pro Kind nur einmal, also nur für einen Elternteil. Bei Paaren lohnt sich ein kurzer Blick, bei wem sie landen soll, und dass dieser Elternteil auch selbst einzahlt.
Ändert sich etwas, etwa ein neues Kind oder das Ende des Kindergelds, sollte der Anbieter das wissen. Sonst können Zulagen später zurückgefordert werden.
Beispiel: Familie mit zwei Kindern
150 € im Monat Eigenbeitrag: 540 € Grundzulage plus 2 × 300 € Kinderzulage, zusammen 1.140 € im Jahr. Das sind über 60 % auf den eigenen Beitrag.
Was feststeht
- Bis 300 € Kinderzulage je kindergeldberechtigtem Kind und Jahr
- 1 € Zulage je eingezahltem Euro bis zu dieser Grenze
Annahme & meine Einschätzung
- Für Familien ist das Altersvorsorgedepot aus meiner Sicht fast immer einen genauen Blick wert, gerade bei kleinen Beiträgen.
Ihr nächster Schritt
Verwandte Begriffe
- GrundzulageStaatliche Zulage auf das Altersvorsorgedepot: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr und 25 Cent je Euro auf weitere 1.440 €. Maximal 540 € pro Jahr bei 1.800 € Eigenbeitrag (150 € im Monat).
- Frühstart-RenteStaatliche Zahlung von 10 € pro Monat für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren in ein eigenes Vorsorgedepot. Vom Bundestag am 16. Oktober 2026 beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Geplanter Start: 1. Januar 2027.
- Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)Behörde bei der Deutschen Rentenversicherung, die die Zulagen berechnet und auf den Vertrag überweist. Den Antrag stellt in der Regel der Anbieter.
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Quellen
- Bundesregierung: Private Altersvorsorge reformiert
- Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorgereformgesetz
Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz; Details können sich durch Verwaltungsvorgaben noch ändern.
