Wie hoch ist die Grundzulage im Altersvorsorgedepot?
Von Philipp Oelmann · Zuletzt geprüft:
Kurz gesagt
Staatliche Zulage auf das Altersvorsorgedepot: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr und 25 Cent je Euro auf weitere 1.440 €. Maximal 540 € pro Jahr bei 1.800 € Eigenbeitrag (150 € im Monat).
So rechnet der Staat
Die Grundzulage ist in zwei Stufen aufgebaut, damit sich auch kleine Beiträge lohnen:
- Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 Cent je Euro, also bis 180 €.
- Auf weitere 1.440 € gibt es 25 Cent je Euro, also bis 360 €.
- Zusammen höchstens 540 € im Jahr, erreicht mit 150 € im Monat.
Was Sie dafür tun müssen
Sie zahlen Ihren Eigenbeitrag ein, den Antrag stellt in der Regel der Anbieter für Sie bei der Zentralen Zulagenstelle. Wichtig ist, dass der Anbieter Ihre Daten hat und Sie Änderungen melden, zum Beispiel bei Kindern.
Mehr als 1.800 € im Jahr dürfen Sie einzahlen, gefördert wird darüber aber nichts mehr.
Drei Beispiele
30 € im Monat (360 € im Jahr): 180 € Grundzulage. Das sind 50 % obendrauf.
100 € im Monat (1.200 € im Jahr): 180 € plus 210 €, zusammen 390 € Grundzulage.
150 € im Monat (1.800 € im Jahr): 540 € Grundzulage, das Maximum.
Was feststeht
- 50 % Zulage auf die ersten 360 €, 25 % auf weitere 1.440 € Eigenbeitrag im Jahr
- Höchstens 540 € Grundzulage im Jahr
Annahme & meine Einschätzung
- Wer wenig zur Seite legen kann, sollte zumindest 30 € im Monat einzahlen. Eine bessere Quote gibt es nirgends.
Ihr nächster Schritt
Verwandte Begriffe
- KinderzulageZusätzliche Zulage für jedes kindergeldberechtigte Kind: 1 € je eingezahltem Euro, höchstens 300 € pro Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage gibt es also schon ab 25 € Eigenbeitrag im Monat.
- StartbonusEinmalige Zulage von 200 €, wenn der Vertrag vor dem 25. Geburtstag beginnt (früher Berufseinsteigerbonus).
- GünstigerprüfungDas Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug mehr bringt als die Zulage. Ist die Steuerersparnis höher, wird die Differenz erstattet. Das lohnt sich vor allem bei höherem Einkommen.
- Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)Behörde bei der Deutschen Rentenversicherung, die die Zulagen berechnet und auf den Vertrag überweist. Den Antrag stellt in der Regel der Anbieter.
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Quellen
- Bundesregierung: Private Altersvorsorge reformiert
- Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorgereformgesetz
Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz; Details können sich durch Verwaltungsvorgaben noch ändern.
