justAVD – Philipp Oelmann

Wie hoch ist die Grundzulage im Altersvorsorgedepot?

Von Philipp Oelmann · Zuletzt geprüft:

Kurz gesagt

Staatliche Zulage auf das Altersvorsorgedepot: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr und 25 Cent je Euro auf weitere 1.440 €. Maximal 540 € pro Jahr bei 1.800 € Eigenbeitrag (150 € im Monat).

So rechnet der Staat

Die Grundzulage ist in zwei Stufen aufgebaut, damit sich auch kleine Beiträge lohnen:

  • Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 Cent je Euro, also bis 180 €.
  • Auf weitere 1.440 € gibt es 25 Cent je Euro, also bis 360 €.
  • Zusammen höchstens 540 € im Jahr, erreicht mit 150 € im Monat.

Was Sie dafür tun müssen

Sie zahlen Ihren Eigenbeitrag ein, den Antrag stellt in der Regel der Anbieter für Sie bei der Zentralen Zulagenstelle. Wichtig ist, dass der Anbieter Ihre Daten hat und Sie Änderungen melden, zum Beispiel bei Kindern.

Mehr als 1.800 € im Jahr dürfen Sie einzahlen, gefördert wird darüber aber nichts mehr.

Drei Beispiele

30 € im Monat (360 € im Jahr): 180 € Grundzulage. Das sind 50 % obendrauf.

100 € im Monat (1.200 € im Jahr): 180 € plus 210 €, zusammen 390 € Grundzulage.

150 € im Monat (1.800 € im Jahr): 540 € Grundzulage, das Maximum.

Was feststeht

  • 50 % Zulage auf die ersten 360 €, 25 % auf weitere 1.440 € Eigenbeitrag im Jahr
  • Höchstens 540 € Grundzulage im Jahr

Annahme & meine Einschätzung

  • Wer wenig zur Seite legen kann, sollte zumindest 30 € im Monat einzahlen. Eine bessere Quote gibt es nirgends.

Verwandte Begriffe

Noch eine Frage? Fragen Sie Claude.

Claude ist ein KI-Assistent. Ihre Frage wird mit dem Hinweis auf die Inhalte dieser Seite bei Claude geöffnet. Für Ihre persönliche Situation ersetzt das kein Gespräch.

Öffnet claude.ai (Anbieter: Anthropic) in einem neuen Fenster. Dort gelten die Datenschutzhinweise von Anthropic. Geben Sie keine persönlichen Daten ein. KI-Antworten können Fehler enthalten.

Quellen

Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz; Details können sich durch Verwaltungsvorgaben noch ändern.