Was ist die Günstigerprüfung beim Altersvorsorgedepot?
Von Philipp Oelmann · Zuletzt geprüft:
Kurz gesagt
Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug mehr bringt als die Zulage. Ist die Steuerersparnis höher, wird die Differenz erstattet. Das lohnt sich vor allem bei höherem Einkommen.
Worum es geht
Sie können Ihre Beiträge plus Zulagen in der Steuererklärung angeben, bis 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr. Das Finanzamt rechnet dann aus, was mehr bringt: die Zulage oder die Steuerersparnis. Ist die Steuerersparnis höher, bekommen Sie die Differenz zurück.
Sie müssen dafür nichts auswählen. Das Finanzamt prüft das automatisch, wenn Sie die Beiträge in der Steuererklärung angeben.
Für wen sich das lohnt
Je höher Ihr Steuersatz, desto mehr kommt zurück. Bei kleinem Einkommen bleibt es meist bei der Zulage, und die ist dann schon das bessere Geschäft.
Die Erstattung kommt übrigens aufs Konto, nicht ins Depot. Wer sie wieder anlegt, holt mehr raus.
Rechenbeispiel mit 150 € im Monat, ohne Kinder
Abziehbar sind 1.800 € Beitrag plus 540 € Zulage, also 2.340 €.
Bei 32 % Grenzsteuersatz spart das 749 € Steuern. Abzüglich der Zulage von 540 € erstattet das Finanzamt rund 209 €.
Bei 42 % Grenzsteuersatz sind es 983 € Ersparnis, also rund 443 € Erstattung zusätzlich zur Zulage.
Was feststeht
- Sonderausgabenabzug bis 1.800 € Eigenbeitrag zuzüglich Zulagen
- Das Finanzamt erstattet nur, was über die Zulage hinausgeht
Annahme & meine Einschätzung
- Die Beispiele rechnen mit dem Grenzsteuersatz als Vereinfachung. Ihr genauer Wert hängt von Ihrer ganzen Steuererklärung ab.
Ihr nächster Schritt
Verwandte Begriffe
- SonderausgabenabzugBeiträge zum Altersvorsorgedepot können bis 1.800 € im Jahr zuzüglich der Zulagen in der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden. Grundlage für die Günstigerprüfung.
- GrundzulageStaatliche Zulage auf das Altersvorsorgedepot: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr und 25 Cent je Euro auf weitere 1.440 €. Maximal 540 € pro Jahr bei 1.800 € Eigenbeitrag (150 € im Monat).
- Nachgelagerte BesteuerungIn der Ansparphase bleiben Erträge steuerfrei, versteuert werden erst die Auszahlungen im Alter, mit dem dann meist niedrigeren persönlichen Steuersatz.
Noch eine Frage? Fragen Sie Claude.
Claude ist ein KI-Assistent. Ihre Frage wird mit dem Hinweis auf die Inhalte dieser Seite bei Claude geöffnet. Für Ihre persönliche Situation ersetzt das kein Gespräch.
Öffnet claude.ai (Anbieter: Anthropic) in einem neuen Fenster. Dort gelten die Datenschutzhinweise von Anthropic. Geben Sie keine persönlichen Daten ein. KI-Antworten können Fehler enthalten.
Quellen
- Bundesregierung: Private Altersvorsorge reformiert
- Handelsblatt: Altersvorsorgedepot und Steuern
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif
Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz; Details können sich durch Verwaltungsvorgaben noch ändern.
