Kann ich das Altersvorsorgedepot für eine Immobilie nutzen?
Von Philipp Oelmann · Zuletzt geprüft:
Kurz gesagt
Entnahme aus dem geförderten Vertrag für selbstgenutztes Wohneigentum: Kauf, Bau, Tilgung, barrierereduzierender Umbau oder energetische Sanierung, ab 3.000 € und nur, wenn der Anbieter die Option vorsieht.
Ja, unter Bedingungen
Sie dürfen Guthaben für selbst genutztes Wohneigentum entnehmen: für Kauf oder Bau, für die Tilgung eines Darlehens, für einen barrierereduzierenden Umbau oder eine energetische Sanierung. Die Entnahme muss mindestens 3.000 € betragen.
Der entnommene Betrag wird auf einem Wohnförderkonto erfasst und im Alter versteuert, verteilt über fünf Jahre ab Beginn der Auszahlung.
Worauf Sie achten müssen
Die Entnahme fürs Eigenheim ist keine Pflichtoption. Der Anbieter kann sie anbieten, muss aber nicht. Wer eine Immobilie plant, sollte das vor dem Abschluss klären. Hinterher hilft oft nur ein Anbieterwechsel.
Was feststeht
- Entnahme ab 3.000 € für selbst genutztes Wohneigentum
- Erfassung auf dem Wohnförderkonto und nachgelagerte Besteuerung
Annahme & meine Einschätzung
- Ob sich das Depot für Eigenkapital lohnt, hängt stark von der Spardauer ab. Unter fünf Jahren ist der Vorteil gegenüber Bausparen oder ETF-Depot oft klein.
Ihr nächster Schritt
Verwandte Begriffe
- WohnförderkontoRechnerisches Konto, auf dem für Wohneigentum entnommene Beträge erfasst werden. Es wird im Alter nachgelagert versteuert, nach neuem Recht verteilt über fünf Jahre ab Beginn der Auszahlung.
- WohnungsbauprämieStaatliche Prämie beim Bausparen: 10 % auf bis zu 700 € (Alleinstehende) bzw. 1.400 € (Paare) Sparbeitrag pro Jahr, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 35.000 € bzw. 70.000 €.
- AnbieterwechselSie können Ihr gefördertes Guthaben zu einem anderen Anbieter übertragen, ohne die Förderung zu verlieren. Die Kosten dafür sind gesetzlich begrenzt.
- Förderschädliche VerwendungWird gefördertes Kapital nicht für die Altersvorsorge verwendet, etwa bei Kündigung oder Auszahlung an Erben, die nicht Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sind –, müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.
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Quellen
- Vorsorgedepot-Lotse: AVD-Guthaben für den Immobilienkauf entnehmen
- Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorgereformgesetz
Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz; Details können sich durch Verwaltungsvorgaben noch ändern.
