justAVD – Philipp Oelmann

Kann ich das Altersvorsorgedepot für eine Immobilie nutzen?

Von Philipp Oelmann · Zuletzt geprüft:

Kurz gesagt

Entnahme aus dem geförderten Vertrag für selbstgenutztes Wohneigentum: Kauf, Bau, Tilgung, barrierereduzierender Umbau oder energetische Sanierung, ab 3.000 € und nur, wenn der Anbieter die Option vorsieht.

Ja, unter Bedingungen

Sie dürfen Guthaben für selbst genutztes Wohneigentum entnehmen: für Kauf oder Bau, für die Tilgung eines Darlehens, für einen barrierereduzierenden Umbau oder eine energetische Sanierung. Die Entnahme muss mindestens 3.000 € betragen.

Der entnommene Betrag wird auf einem Wohnförderkonto erfasst und im Alter versteuert, verteilt über fünf Jahre ab Beginn der Auszahlung.

Worauf Sie achten müssen

Die Entnahme fürs Eigenheim ist keine Pflichtoption. Der Anbieter kann sie anbieten, muss aber nicht. Wer eine Immobilie plant, sollte das vor dem Abschluss klären. Hinterher hilft oft nur ein Anbieterwechsel.

Was feststeht

  • Entnahme ab 3.000 € für selbst genutztes Wohneigentum
  • Erfassung auf dem Wohnförderkonto und nachgelagerte Besteuerung

Annahme & meine Einschätzung

  • Ob sich das Depot für Eigenkapital lohnt, hängt stark von der Spardauer ab. Unter fünf Jahren ist der Vorteil gegenüber Bausparen oder ETF-Depot oft klein.

Verwandte Begriffe

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Quellen

Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz; Details können sich durch Verwaltungsvorgaben noch ändern.